Allgemeine Geschäftsbedingungen Immobilien
Sie sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Sie bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Unsere nachstehend genannten Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Exposé Beschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarung.
§1Angebote/Vertragsschluss
Der Kunde beauftragt DolceCasa Immobilien, Monika Gelfert mündlich, schriftlich oder elektronisch auf der Grundlage dieser AGB mit dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über eine Immobilie (Miet- /Kauf- / Pachtvertrag) und / oder der Vermittlung eines derartigen Vertrages (Hauptvertrag), zur Durchführung von Dienstleistungen Kommunikation zwischen den Businesspartnern (Dienstleistungsvertrag) in Form von Kommunikation, Beratungen, Coaching und / oder Immobilienangeboten (Maklervertrag). Ein Maklervertrag kommt auch mit der Entgegennahme unseres Exposés über eine von uns angebotene Immobilie zustande. Für den Umfang der Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Dienstleistungsauftrag des Kunden maßgebend. Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§2 Vertraulichkeit/Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Leistung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision, die entstanden wäre, wenn der Kunde auf der Grundlage dieser Bedingungen den Hauptvertrag abgeschlossen hätte. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruchs wegen unbefugter Weitergabe von Informationen vorbehalten.
§ 3 Honorar
Unserer Dienstleistung Kommunikation zwischen den Businesspartnern liegt ein monatliches Honorar zugrunde. Das Honorar und die Provision sind auch zu zahlen, wenn der vermittelte Geschäftspartner dem Auftraggeber bereits bekannt ist.
DolceCasa Immobilien Monika Gelfert erhält ein Honorar, das unabhängig vom Erfolgsfall monatlich vergütet wird.
Wir halten uns das Recht vor, das Honorar nach Umsatz und Auftragsvolumen des Auftraggebers vermittelt durch den Auftragnehmer zu erhöhen. Bei wiederkehrenden Geschäftsabschlüssen der vermittelten Geschäftspartner ist das Honorar und die Provision ebenfalls zahlbar.
Auch ohne Abschluss wird das Honorar für die Tätigkeit des Auftragnehmers auf Zeitwertbasis abgerechnet werden.
Das Honorar ist bei Auftragsbeginn als Businesspaket Premium- oder Platin zahlbar. Online Buchungen sind durch emails auch mündlich abgeschlossene Verträge. Die Gesamtsumme ist bei online Buchung fällig.
§3.1Provisionsanspruch/Provisionsfälligkeit
Der Provisionsanspruch von DolceCasa Immobilien,Monika Gelfert entsteht aufgrund des abgeschlossenen Maklervertrages mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages, welcher aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Mietvertrag / Kaufvertrag / Pachtvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Im Verzugsfall sind Mahngebühren + Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz fällig. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser erstes Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns eine Vertragsabschrift zu übersenden.
Der Kunde hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen oder das angebotene Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird. Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und rechtfertigen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn die / der Vermietung / Verpachtung / Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Gleiches gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Kommt ein Miet- / Pacht- oder Kaufvertrag über ein anderes, dem Vermieter / Verpächter / Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu zahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrages den Nachweis zum Abschluss des Vertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat. Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern dies aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird. Der Provisionsanspruch bleibt im Fall nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrags aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen, unberührt.
Bei Abschluss nachgewiesener Vermittlung von Immobilien Verträgen erhält der Auftragnehmer DolceCasa Immobilien, Monika Gelfert zusätzlich eine Provision in Höhe von _7,14 % inklusiv19% MwST des Brutto-Kaufpreises, der Immobilie, vermittelt durch den Auftragnehmer.
Diese Provision wird nach Kaufvertragsunterschrift in Rechnung gestellt.
Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Auftragnehmers an den Verkäufer (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Auftragnehmers nicht. Als provisionsbegründeter Kaufvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück ohne die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten. Als provisionsbegründeter Kaufvertrag gilt auch der Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Auftraggeber in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht. Der Provisionsanspruch ist auch fällig, wenn der Kunde aufgrund der Tätigkeit des Auftragsnehmers im Wege der Zwangsversteigerung ein Objekt erwirbt.
Wird in direkter Zusammenarbeit mit dritten Vertragspartnern vermittelt durch den Auftragnehmer eine Vermittlung nachgewiesen, wird die Provision an den Auftragnehmer ebenfalls fällig.
Die Honorare der Zeitwert Pakete (Dienstleistung) werden nicht auf die zu zahlende Provision angerechnet.
§4Provision
Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart und sind von diesem mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gemäß § 3.1 an uns zu zahlen. Die nachstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Die Berechnung der Provision erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen und ist vom Kunden an uns zu zahlen.
c) bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1,0% des ermittelten Wertes und ist vom Kunden an uns zu zahlen.
d) für die Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von bis zu 5 Jahren erfolgt die Berechnung unserer Provision in Höhe von 3,0 durchschnittlichen Nettomonatsmieten, bei einer Mietlaufzeit über 5 Jahren erfolgt die Berechnung von 3,8 durchschnittlichen Nettomonatsmieten und ist vom Kunden an uns zu zahlen.
Optionsvereinbarungen zugunsten des Mieters – auch wenn die Ausübung noch ungewiss ist - werden der Laufzeit hinzugerechnet.
§5Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch gem. § 3.1 und § 4 besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit innerhalb der nächsten 3 Jahre eintritt oder nachträglich, innerhalb von 5 Jahren nach vermitteltem Vertragsabschluss, ein Ankauf des Objektes durch den Mieter oder Pächter erfolgt.
§6Doppeltätigkeit
DolceCasa Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§7Veröffentlichung und Werbung
Sollte der Kunde eine Presseerklärung und / oder sonstige Veröffentlichung im Rahmen der Transaktion abgeben, werden wir dort als Transaktionsberater genannt. Geschieht die Veröffentlichung durch den Hauptvertragspartner des Kunden, so wird der Kunde auf die Nennung hinwirken. Im Übrigen sind wir zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt. Weiterhin ist der Kunde mit der Verwendung von E-Mails im Rahmen der Geschäftsbeziehung sowie, jederzeit widerruflich, mit der Übermittlung von Werbung einverstanden. Ebenso ist der Kunde damit einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung zum Kunden und/oder dem Vertragsgegenstand als Referenz werben.
§8Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass DolceCasa Immobilien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere zu den Zwecken, für die wir diese Daten verarbeiten, sowie die Betroffenenrechte und Ansprechpartner, sind in unserem Datenschutzhinweis nachzulesen.
§9Kundenidentifikation
Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß dem Geldwäschergesetz (GwG) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den Kunden, uns die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben. Für den Fall, dass der Kunde seinen ihm nach dem GwG obliegenden Mitwirkungspflichten zur Identifizierung nicht nachkommt, sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein möglicher Provisionsanspruch bleibt hiervon unberührt.
§10Haftungsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Fotos, Pläne etc. vom Veräußerer / Vermieter / Verpächter oder einem sonstigen, berechtigten Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Im Übrigen haften DolceCasa Immobilien, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), beim Fehlen garantierter Eigenschaften, jedoch auch bei leichter Fahrlässigkeit und bei Verletzungen von Leib und Leben unbeschränkt. Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung. Des Weiteren haften wir nicht für Schäden, die aufgrund von Cyber-Attacken (z.B. Virus, Trojaner etc.) verursacht werden, soweit die Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Zeitpunkt des Ereignisses vorhanden war. Unsere Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§11Energieausweisgemäß EnEV
Der Kunde verpflichtet sich, uns spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so sichert der Kunde uns die Schadensfreistellung zu.
§ 12 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für ist Essen..
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Zugrunde liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auf für eine Aufhebung der Schriftformklausel.
Stand 11/2019