Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Training Beratung und Coaching

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Trainerin, Beraterin/ Coach Monika Gelfert (nachfolgend Trainer genannt) und dem/der Coachee/Trainee als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Coachee das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Training,Beratung,Coaching) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.

3) Der Trainer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Trainers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

§ 2 Vertragsgegenstand

Die Beteiligten haben die Absicht, für einen bestimmten Zeitraum zusammen zu arbeiten. Der Trainer/Berater/ führt mit dem Trainee/Coachee ein Coaching, Training durch, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung seiner/ihrer gegenwärtigen beruflichen und Situation unter Berücksichtigung außerberuflicher Aspekte zum Ziel hat.

Das Training/Coaching, erfolgt auf der Grundlage der zwischen dem, Trainer/ Coach und dem Trainee/ Coachee geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
Der Trainee/ Coachee erklären sich damit einverstanden, dass es dem Trainer/ Coach gestattet ist, den Training- Coaching- Verlauf in anonymisierter Form im Rahmen einer Supervision, Intervision oder eines Mentor- Coachings zu reflektieren. Sie stimmen auch einer wissenschaftlichen Begleitung beziehungsweise Auswertung und eventuellen Veröffentlichung in anonymisierter Form zu.

Der Trainer, Coach macht nochmals darauf aufmerksam, das Coaching ein selbstverantwortlicher, aktiver, Ressourcen-, ziel- und lösungsorientierter, aber ergebnisoffener Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Trainer/ Coach steht dem Trainee/Coachee als Prozessbegleiter und Auslöser von Veränderungen zur Verfügung – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Trainee/Coachee geleistet.

1) Der Trainer/ Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Trainee/Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Trainer/ Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Trainees/Coachee entsprechen, sofern der/die Trainee/Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Trainees/Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Trainees Coachee.
Soweit der/den Trainee/ Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/trainiert werden will, hat er das dem Trainee/Coach gegenüber zu erklären.
Gegenstand dieses Vertrages ist ein Training/ Coaching des Trainees/Coachees zu folgendem Thema:
Der Vertragsgegenstand wird in den ersten Treffen auch mündlich festgelegt.

Verantwortung des Trainers / Coaches
Der Trainer Coach verpflichtet sich, ausreichende Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Informationen, die ihm ausgehändigt wurden oder die er selbst aufgezeichnet hat, nicht an außenstehende Dritte gelangen können, und sie ausschließlich zu Zwecken des Trainings Coachings / zu verwenden.
Der Trainee verpflichtet sich, die von ihm angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie – nach bestem Wissen und Gewissen – die möglichen Risiken und Ergebnisse jederzeit offenzulegen.
Der Trainer /Coach verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung stehenden Interventionsmöglichkeiten zum Nutzen des Trainees/Coachees einzusetzen und Trainee/ Coachee gegebenenfalls einen anderen Spezialisten zu empfehlen, falls er sich nicht mehr in der Lage sieht, das Training / Coaching professionell fortzuführen.

Der Trainer verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen über den Trainee/Coachee und den Auftraggeber an außenstehende Dritte weiterzugeben
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§ 3 Mitwirkung des Coachees/Trainees

Verantwortung des Trainees/ Coachees
Der Trainee/Coachee erkennt an, dass er während des Trainings- Coachings sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch in der Zeit zwischen den einzelnen Sitzungen – in vollem Umfang selbst für seine körperliche, geistige und seelische Gesundheit verantwortlich ist. Er erkennt außerdem an. Das sämtliche Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Trainings/Coachings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Trainee/ Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Trainee/ Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Trainees/Coachee bestimmend sein.

3) Der Trainer Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der die Trainee/ Coachee die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.
Auch der die Trainee/Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig erfolgen.

Dieser Vertrag kann von allen Beteiligten jederzeit 6 Wochen zum Ende des Quartals gekündigt werden.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Trainers /Coaches für die bis zur Ende des Quartals der Beratung entstandenen Kosten bestehen.

Ort des Coachings
Die einzelnen Einzel Trainings/Coaching- Sitzungen können sowohl Face- to – face als auch per Skype , Zoom oder per Telefon stattfinden. Der Trainer /Coach entscheidet schlussendlich über den Ort der Sitzung.

Zeitlicher Raumen des Trainings/ Coachings
Das Training/ Coaching beginnt mit dem Abschluss dieser Vereinbarung uns ist auf unbestimmte Zeit angelegt.

Mindestdauer eines Einzeltrainings/ Coachings 5 Monate monatlich 4 Stunden über 60 Minuten.
Der vereinbarte Gesamtumfang des Einzel Trainings/Coachings wird individuell vereinbart.

Die Lage und zeitliche Dauer der Trainings/Coaching- Sitzungen wird von Sitzung zu Sitzung aufs Neue gemeinsam zwischen Trainer/ Coach und Trainee Coachee festgelegt.

Sollte der Trainee/Coachee einen vereinbarten Termin ausnahmsweise absagen müssen, wir er gebeten, dies mit einem Vorlauf von mindestens zwei Tagen zu tun. Sehr kurzfristige Absagen, die es dem Trainer/Coach unmöglich machen, den Termin anderweitig zu belegen, werden von ihm in Rechnung gestellt. Eventuell ersparte Aufwendungen des Trainers/Coachs sind anzurechnen. Hierüber hat der Trainee/Coachee auf Verlangen eine Auskunft zu erteilen.

§ 4 Honorar und Zahlungsweise

Das Honorar wird vom Auftraggeber beglichen.
Es beträgt einen individuellen Modul-Paketsatz zzgl.19% MwSt.

Das jeweilige Premiumpaket wird vom Auftraggeber auch per email Bestätigung gültig. Die Preise werden dann Bestandteil des Vertrags dieser AGB. Über die geleistete Zeit erteilt der Trainer/ Coach dem Auftraggeber eine Rechnung. Die Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig.
Alle Leistungen werden zuzüglich 19% Mwst. in Rechnung gestellt.

Honorierung des Coaches/Trainers
1) Der Trainer/ Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem Auftraggeber/ Sponsor bzw.. Trainee/ Coachee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Trainers/ Coachs aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind nach jedem Termin von dem/der Trainee/ Coachee innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

Unsere verschiedenen Premiumpaket sind sofort zur Zahlung fällig.
Online gebuchte Seminare und Einzelcoaching und Events werden sofort bei Buchung in voller Höhe fällig. Der Trainer/ Coach ist zu keiner Zeit zur Rückerstattung der gebuchten online Leistungen verpflichtet.
Gebuchte Online Events können zu keiner Zeit zurückerstattet werden.

3) Einzel Training/- Coaching bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Trainee/ Coachee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Trainee/Coachee 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. Dies ist ärztlich nachzuweisen.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Trainer/Coach verlangt werden.
Seminare und Events sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen. Gebuchte Seminare und Events sind zu keiner Zeit zurück erstattbar. Karten sind zu keiner Zeit übertragbar. Sie können nur unter Namen und email gebucht werden.

4)Einzel- Training und Coachings Termine, die von Seiten des Trainers/Coaches abgesagt werden müssen, werden dem/der Trainee/ Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Trainer/Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen. Sonst entstandene Kosten für Reisekosten sind nicht erstattbar
Seminare und Events werden zu keiner Zeit zurückerstattet.

5) Wird ein Trainings Coachingtermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar für den Trainer /Coach angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten und Seminarunterlagen berechnet.
Bei Events, Trainings Coachings und Seminaren außerhalb Deutschlands werden zuzgl. Zum Honorar angemessene Reise - und gegebenenfalls Übernachtungskosten, Reisekosten mit Flugzeug und Mietwagen, mit Zug und Seminarunterlagen, Spesen für Verpflegung seitens des Trainers/ Coachs berechnet.
Die Seminar/Event/ Einzelcoaching Paket/Preise beinhalten Kosten/ Aufwendungen für das Training, Vor-und Nacharbeiten des Trainings, Seminarunterlagen, Kosten für Raummiete, Räumlichkeiten in gehobenen Hotels, gebenenfalls Eventmanagement Showinhalte
Der Trainee/Coachee oder Klient übernimmt bei Auslands Events, Coachings seine Anreise- und Unterkunftskosten und Verpflegungskosten.
Online gebuchte Seminare und Events werden sofort fällig und sind nicht erstattungsfähig und Personengebunden durch den Trainer/ Coach
Dieser Vertrag kann von allen Beteiligten jederzeit 6 Wochen zum Ende des Quartals gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Der Trainer/Coach ist bei den Modul- und Paketangeboten nicht zur Rückzahlung verpflichtet, der nicht in Anspruch genommenen Leistung durch vorzeitige Kündigung.
Haftung

Der Trainer/ Coach haftet nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung nicht. Die Haftung liegt voll und ganz beim Trainee/ Coachee .

§ 6 Rechtliche Rahmenbedingungen des Trainers/Coaches

1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Trainer/ Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Trainer/Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/der Trainee /Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen die Coachees/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn. Ebenfalls genießt der Trainee/Coachee keinen Versicherungsschutz durch den Trainer.

§ 7 Vertraulichkeit des Trainings bzw. Coachings.

1) Der Trainer /Coach behandelt die Daten des/der Trainee/Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des/der Trainee/Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Trainee/Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/den Trainee/Coachee zustimmen wird.
2) § 7Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Trainer /Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) § 7 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Trainer/ Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Sofern der/der Trainee/Coachee ein detailliertes Protokoll über das. Training bzw Coaching verlangt, erstellt der Trainer /Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 8 Firmentraining /Coaching

Verantwortung des Auftraggebers/Sponsors
Der Auftraggeber verpflichtet sich, über dieses Trainings -Coaching - Vereinbarung und ihre Durchführung gegenüber anderen Mitarbeitern des Unternehmens sowie außenstehenden Dritten Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen hiervon ist die Information der Personalleitung, der Geschäftsleitung und des direkten Vorgesetzten des Sponsors (sofern vorhanden).

Der Auftraggeber verpflichtet sich, es zu respektieren, dass der Trainer/ Coach nur solche Informationen über den Verlauf und die Inhalte das Trainings- Coaching- Sitzungen an ihn weitergeben wird, für die er vom Trainee/Coachee dessen Einverständnis bekommen hat.

Sonstiges

Der Trainer Coach / speichert personenbezogene Daten des Trainee/Coachee sowie Daten des Auftraggebers, soweit es für die Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist. Eine weitergehende Speicherung personenbezogener Daten findet nicht statt, auch nicht in anonymisierter Form. Sollte eine Klausel dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Zugrunde liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auf für eine Aufhebung der Schriftformklause. Siehe Datenschutzerklärung.

Auch Online- Verträge haben rechtliche Wirkung. Der Auftraggeber Klient Coachee ist zur Zahlung verpflichtet.

§ 9 Dolmetschen und Training, Beratung Coaching in Italien und Kommunikation zwischen den Businesspartnern

1. 1 Dolmetschen und Training, Beratung Coaching in Italien wird nach den obengenannten Paragraphen bearbeitet und zur Zahlung fällig.
Beim Dolmetschen verweisen wir auf die Dienstleistungsauftrag des BGB.
Das Dolmetschen in Italienisch ist unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Das Dolmetschen inkludiert keine schriftliche Übersetzung.

§ 10 Kommunikation zwischen den Businesspartnern

Diese AGB gelten auch für unsere Dienstleistung Kommunikation zwischen den Businesspartnern.
Die AGB Immobilien sind bei Paragraph 2.1 Bestandteil des Vertrags dieser AGB

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Zugrunde liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auf für eine Aufhebung der Schriftformklausel.
Stand 11/2019